Für ein gesundes Miteinander von Baum und Mensch
Fachgerechte Baumpflege ist unser Kerngeschäft
Wir sind an einer habitusgerechten und nachhaltigen Baumpflege interessiert. Dafür ist es entscheidend, neben den Interessen der Menschen auch die Bedürfnisse der Bäume zu verstehen. Denn nur so kann man die Bäume in ihrer jeweiligen Entwicklung unterstützen: damit sie möglichst vital und ihrem Habitus entsprechend wachsen und lange und gesund mit uns leben können. Denn Bäume brauchen keine Menschen - aber Menschen gesunde Bäume!
Der fachgerechte Umgang mit Bäumen ist in Deutschland seit vielen Jahren genau reglementiert. Diese Regeln werden stets dem aktuellen Stand der Forschung angepasst und in der „ZTV Baumpflege“ („Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“) der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V.) veröffentlich. Diese Richtlinien sind in Verbindung mit den lokalen Baumschutzverordnungen die fachliche und rechtliche Grundlage unserer Arbeit.
Fachgerecht gepflegte Bäume brauchen langfristig weniger Aufmerksamkeit und sind eine Bereicherung für uns alle.
Leistungsbeschreibung
Begutachtung und Dokumentation
Als FLL-zertifizierte Baumkontrolleure schätzen wir mittels VTA-Technik („Visual Tree Assessment“ nach Mattheck) den Zustand eines Baumes ein und stellen einen eventuellen Handlungsbedarf fest. Bei schwierigen Fällen können weitere Verfahren wie die nähere Inaugenscheinnahme des Baumes durch Beklettern oder z.B. eine Bohrwiderstandsmessung zum Einsatz kommen. Während eine "einfache" Baumkontrolle bei uns Teil einer kostenlosen Angebotserstellung ist, sind umfangreichere Baumgutachten daher genauso möglich.
Verkehrssicherheit
Zu unseren häufigsten Baumarbeiten in der Stadt gehört die „Wiederherstellung der Verkehrssicherheit“: jede/r trägt die Verantwortung, dass von Bäumen auf dem eigenen Grundstück keine Gefahr für andere ausgeht. In erster Linie geht es hierbei um Totholz, welches herabfallen kann, aber bspw. auch um den Freischnitt von Gebäudefassaden und Verkehrswegen.
Kronensicherung
Stand der Baumpflege-Technik ist bereits seit Langem die Regel des „kleinstmöglichen Eingriffs zur Wahrung der Sicherheit“ - und zwar um Bäume nicht unnötig zu verletzen und Folgeschäden durch z.B. weiterreichende Einfaulungen zu vermeiden. So sind etwa Schnitte über 5 cm Astdurchmesser nicht zulässig. Bei statischen Bedenken werden deshalb heutzutage in den meisten Fällen Kronensicherungen aus meist dynamischen Gurtbändern eingebaut, anstatt ganze Kronenteile zurückzuschneiden.
Fällung
Wenn es nicht mehr zu vermeiden ist, müssen Bäume bedauerlicherweise irgendwann gefällt werden. Dies ist in der Enge der Stadt oft sehr aufwendig und muss unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen zur Vermeidung von Schäden an Sachen (z.B. Fahrzeugen, Gebäuden etc.) und Menschen geschehen. Allerdings scheuen wir uns nicht vor kompliziertesten Situationen und konnten bisher noch mit jeder Herausforderung umgehen.
Geoinjektion
Da es den Bäumen im Grunde nur so gut gehen kann wie ihren Wurzeln, haben wir uns entschieden auch unter der Erdoberfläche mehr für die Gesundheit der Bäume zu tun. Mittels Druckluft brechen wir verdichtete Bodenschichten wieder auf und pumpen Wasser, Dünger und Nährstoffe direkt zu den Wurzeln. Mehr Infos dazu unter der Rubrik „Geoinjektion“.
Nochmal für den Überblick
- Kostenlose Besichtigung und Dokumentation durch ein geschultes Team-Mitglied.
- Wir unterstützen Sie bei der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit auf Ihrem Grundstück.
- Notwendige Fällungen verlaufen mitr uns sicher und unkompliziert.
- Durch Geoinjektion unterstützen wir die Vitalität Ihrer Bäume nachhaltig.
Kostenlose Besichtigung
Einer unserer als Baumkontrolleur geschulten Mitarbeiter besichtigt Ihre Bäume und bespricht mit Ihnen gemeinsam welche Maßnahmen gegebenenfalls erforderlich sein könnten. Spezielles Augenmerk wird hier natürlich auf besondere Risiken für die Stand- und Bruchsicherheit gelegt, wie z.B. das Auftreten von Pilzfruchtkörpern, Risse, Spechtlöcher oder andere Hinweise auf tiefergehende Schädigungen des Baumes. Aufwand, Dauer und Umfang der Arbeiten werden mit Ihnen besprochen.
Angebotserstellung und Baustellenplanung
Sie erhalten von uns ein Angebot auf Grundlage der rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen. Diese Angebote sind üblicherweise für sechs Monate gültig und in dieser Zeit für uns auch preislich gebunden.
Nach der Beauftragung wird ein Termin vereinbart und die Details der Baustelle geplant - so z.B. die Einrichtung einer eventuell notwendigen Halteverbotszone, Besonderheiten der Beräumung und ähnliches.
Ausführung und Beräumung
Wo gehobelt wird, da fallen auch Späne und wenn die Motorsägen laufen sind es auch besonders viele Späne. Auch große und komplizierte Fällungen betrachten wir gerne als Herausforderung und rücken mit entsprechend großer Technik an.
Und auch wenn es während unseres Einsatzes oft nicht vorstellbar erscheint: nach der Arbeit sind unsere Baustellen meistens sauberer, als wir sie vorgefunden haben.
Nächste Regelkontrolle
Wir empfehlen, dass Sie Ihre Bäume (abhängig vom Baumalter und von vorhandenen Verletzungen wie großen Ausbrüchen etc.) alle 12 bis 36 Monate kontrollieren zu lassen. Leider sind Bäume im städtischen Raum oft stark belastet und vorgeschädigt und müssen daher zur Wahrung der Verkehrssicherheit öfters in Augenschein genommen werden. Diese Regelkontrollen gelten auch für viele Versicherungen als der Nachweis darüber, dass Sie sich um Ihre Pflichten zur Verkehrssicherheit ordnungsgemäß gekümmert haben.
Wir lassen ihren Boden wieder atmen – nutzen Sie Geoinjektion!
Sehen ihre Bäume "irgendwie schlecht" aus? Wächst Moos statt Rasen oder bilden sich Pfützen? Vielleicht nehmen sie verringerte Früchte war, fällt Ihnen die Menge an Totholz oder dürre Wipfel auf? Wahrscheinlich macht Ihrem Baum nicht nur der weniger werden Niederschlag zu schaffen, sondern auch die im städtischen Umfeld stark verdichteten Böden. So kann der sauerstoffreiche Regen nicht an die Wurzeln gelangen, die Feinwurzeln haben keinen Platz zur Entwicklung und können weder Wasser noch Nähstoffe in die anderen Teile des Baumes transportieren.
Aber den für uns sichtbaren Baum kann es nur so gut gehen, wie seinen Wurzeln. Durch Trockenstress nimmt die gesamte Vitalität ab, Krankheitserreger breiten sich aus, und Totholz nimmt zu.
Belüftung für verdichtete Böden
Bei der Geoinjektion wird im Wurzelbereich der Bäume das Erdreich bis zu 90cm Tiefe durch Luft und mit Nährstoffen angereicherten Wasser aufgebrochen. Die entstandenen Bohrlöcher werden mit Tongranulat verfüllt, um für eine dauerhafte und bessere Versorgung der Bäume sorgen zu können.
FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Baumpflege
Sollte man Bäume nur im Winter schneiden?
Nein – es ist sogar in der Regel am Besten für die Bäume, wenn sie in der Vegetationsperiode (also im Frühling und Sommer) geschnitten werden, da sie durch die größere Aktivität leichter auf Schnittverletzungen reagieren können. Und da übliche Schnitte auch keinen größeren Durchmesser als 5 cm haben sollten, kann eine fachgerechte Pflege das ganze Jahr über durchgeführt werden.
Bäume zu fällen ist in Deutschland (außer bei "Gefahr im Verzug" und im Forst) allerdings nur zwischen dem 01.10. und dem 01.03. zulässig - oft auch nur mit behördlicher Genehmigung. Dabei geht es aber um den Artenschutz (vor allem um den den Erhalt von Brutstätten), der auch bei allen anderen Baumpflegemaßnahmen stets berücksichtigt werden muss.
Wann braucht man eine Fällgenehmigung?
Das wird durch die lokalen Baumschutzverordnungen geregelt und kann sehr unterschiedlich sein.
In Berlin sind z.B. alle Laubbäume (außer Obstbäume) und die Waldkiefer ab einem Stammumfang von 80 cm (gemessen in 1 Meter Höhe) geschützt. Die Genehmigungen für eine Fällung oder auch für größere Einkürzungen erteilt auf Antrag das zuständige Grünflächen- oder Natur- und Umweltamt - allerdings nur dann, wenn der Baum aufgrund seiner Entwicklung oder bestehender Schädigungen eine ernste Gefahr darzustellen beginnt und andere Maßnahmen nicht mehr helfen können. In Ausnahmefällen kann auch ein gesunder Bäume gegen eine entsprechende Zahl an kostenpflichtigen Ersatzpflanzungen gefällt werden.
Muss man für Schäden aufkommen, die durch die eigenen Bäume (z.B. durch Astbruch) verursacht werden?
Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes im Jahr 1965 ist die Verantwortung zur Verkehrssicherheit auch für Bäume eindeutig geregelt – jede/r ist für die Gefahren verantwortlich, die von den Bäumen auf dem eigenen Grundstück ausgehen. Entstandene Schäden werden zwar üblicherweise von Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen übernommen, diese weigern sich aber oft zu zahlen, wenn nicht der Nachweis einer regelmäßigen Baumkontrolle durch entsprechende Experten erbracht werden kann.